GKW Bitterfeld-Wolfen — FB WRRL
Für die Abwasserbehandlungsanlage des Gemeinschaftsklärwerkes (GKW) Bitterfeld-Wolfen ist eine zusätzliche Aufnahme von Abwässern aus der Papierproduktion geplant. Mit dem Vorhaben geht eine Erhöhung der Ableitmengen und ggf. eine Veränderung der stofflichen Frachten im Klarwasser einher. Die Abgabe des Klarwassers aus dem GKW erfolgt über die bestehende Vorflut in die Mulde bei Jessnitz. Grundlegend für eine wasserrechtliche Erlaubnis ist die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) von 2016, in der die Bewertungskomponenten und Grenz- und Richtwerte für die Beurteilung von Gewässern genannt werden. Durch die Entscheidung des EuGH (Urteil Rs. C‑461/13 vom 01.07.2015) ist klar, dass eine Behörde die Zulassung für ein Projekt verweigern muss, wenn es mit den Bewirtschaftungszielen der WRRL (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot) unvereinbar ist. Das dies nicht der Fall ist, ist in einem FB WRRL darzulegen.
Gegenstand:
- Recherche und Aufbereitung der Grundlagendaten
- Prüfung der räumlichen Lage und des räumlichen Bezug zu berichtspflichtigen Wasserkörpern
- Prüfung der Auswirkungen der geplanten Einleitung auf den Wasserkörperzustand nach WRRL bzw. OGewV, dazu:
- Auswirkungsprognose; Mischrechnung der potentiell resultierenden Stoffkonzentrationen bei Einleitung für Mittelwasserabflüsse und Niedrigwasserabflüsse
- Darstellung der Auswirkungen auf die allg. physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten, die Flussgebietsspezifischen Schadstoffe des ökologischen Zustands und der prioritäre Schadstoffe und andere Schadstoffe des chemischen Zustands des Oberflächenwasserkörpers
- Ableitung von Einleitqualitäten und ‑mengen, die sicher keine Verschlechterung des Gewässerzustands bewirken (Verschlechterungsverbot nach WRRL) und einer Verbesserung nicht entgegenstehen (Verbesserungsgebot)
- Beratung und Abstimmung zu erlaubnisfähigen Einleitmengen und Qualitäten entsprechend der aktuellen Planungsstände des Klärwerksbetreibers
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