Umbau Wehr Zippelsförde -
Grundleistung Objektplanung „Ingenieurbauwerke“, LP 3–4
Am Standort Zippelsförde wird der Rheinsberger Rhin durch ein Wehr mit angeschlossener Fischaufstiegsanlage (FAA) aufgestaut. Im Nebenschluss befindet sich die Fischzuchtanlage Zippelsförde. Wiederkehrende Probleme mit der Sedimentdynamik sowie die nur schlechte Wirksamkeit der FAA machen einen Umbau der Anlage notwendig.
Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Landschaftswasser-haushaltes und der ökologischen Durchgängigkeit im Sinne der EG-WRRL durch Ersatz des Wehres durch ein fischpassierbares Rau-gerinne (FRG) oder eine FAA. Aufbauend auf die bestehende Vor-planung werden folgende Leistungen erbracht:
- die Überprüfung, Abstimmung und Festlegung der Vorzugvariante und die Aufarbeitung der bestehenden wasserrechtlichen Situa-tion sowie der Entwurf einer zukünftigen wasserrechtlichen Rege-lung und deren Auflagen,
- die Überprüfung, Abstimmung und Festlegung der Bemessungs-parameter und der Abflussverteilung bei unterschiedlichen Ab-fluss- und Entnahmeverhältnissen des künftigen Raugerinnes,
- Abstimmung und Festlegung des Materialeinsatzes für die Riegel-strukturen, insbesondere unter den Gesichtspunkten Kosten und Abflussverlust / Wasserstände in den Beckenstrukture,
- die vertiefende Planung eines Sedimentfangs im Oberwasser der Straßenbrücke und dessen Zuwegung.
Planungsrelevante Randbedingungen sind vor allem:
- die Beaufschlagung der Fischzuchtanlage Zippelsförde im Ne-benschluss,
- ein zielführendes und möglichst kostenextensives Sedimentmanagement,
- die Hochwassersicherheit der zu planenden Anlage und der Stra-ßenbrücke im Oberwasser des jetzigen Wehres,
- die Belange des Kanusports und des Tourismus,
- die Belange des Landschafts- und Naturschutzes.
PROJEKTINFORMATIONEN
Projektzeitraum
2020 ‑2021:
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Auftraggeber
Gewässerunterhaltungsverband (GUV) „Oberer Rhin/Temnitz“
Lage
LP OPR — Zippelsförde
Leistungen
HOAI-Leistungsphasen 3 — 4
Vertiefung der bestehenden Vorzugsvariante
Herstellung der Genehmigungsfähigkeit
Kommentarfunktion deaktiviert