Ruppiner Kanal
Der Ruppiner Kanal ist schiffbares Gewässer 1. Ordnung und im besagten Abschnitt von Ufererosion mit Fahrrinnenverlandungen betroffen. Ziel ist die Einhaltung des Artenschutzrechtes bei Umsetzung der Maßnahmen des Ausbaggerns der Fahrrinne und des Einbringens von Pfahlpaketen zur Ufersicherung.
Gegenstand:
- Ökologische Baubegleitung der Nassbager- und Rammarbeiten Kontrolle auf Vorkommen besonders- und streng geschützter Arten wie Fischotter, Biber, Amphibien
- Erfassen von Totholz und Gefahrenbäumen zur Herstellung der Verkehrssicherheit
- Überwachung der Einhaltung naturschutzfachlicher Belange auf der Baustelle
- Begleitung und Überwachung der Rammarbeiten (Holzpalisaden zur Ufersicherung)
- Begleitung Nassbaggerarbeiten, Muschelbergung aus dem entnommenen Sediment und Umsetzen in unberührte Gewässerabschnitte
- Prüfung der ordnungsgemäßen Rekultivierung der benutzten Flächen
- Dokumentation der Baudurchführung einschließlich Erstellen des Abschlussberichtes
Leistungen:
- Fachliche Begleitung, Planung entsprechend HOAI LP 1 – 7 — Freianlagen
- Kostenberechnung
- Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Denkmalbehörde
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